Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2002 - 16 B 2228/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1859
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2002 - 16 B 2228/02 (https://dejure.org/2002,1859)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.11.2002 - 16 B 2228/02 (https://dejure.org/2002,1859)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. November 2002 - 16 B 2228/02 (https://dejure.org/2002,1859)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1859) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 24 L 1162/02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2002 - 16 B 2228/02

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 607
  • FamRZ 2003, 1135
  • FamRZ 2003, 1136
  • DVBl 2003, 416 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.12.2001 - 9 B 90.01

    Kindergartengebühren; Geschwisterrabatt; Gleichheitssatz; Belastungsgleichheit.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2002 - 16 B 2228/02
    Der Senat folgt unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 11.9.2001 - 16 A 1260/99 -) der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 19.12.2001 - 9 B 90.01 -), wonach Streitigkeiten betreffend Elternbeiträge nach § 17 GTK dem Abgabenrecht zuzurechnen sind und nicht dem Sachgebiet der Jugendhilfe, für das § 188 Satz 2 VwGO Gerichtskostenfreiheit gewährt.

    Er folgt der Rechtsprechung des BVerwG (vgl. Beschluss vom 19.12.2001 - 9 B 90.01 -), das diese Streitigkeiten dem Abgabenrecht und nicht dem Sachgebiet der Jugendhilfe zurechnet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2001 - 16 A 1260/99

    Heranziehung zu Elternbeiträgen ; Regelung zum Geschwisterrabatt; Verletzung des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2002 - 16 B 2228/02
    Der Senat folgt unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 11.9.2001 - 16 A 1260/99 -) der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 19.12.2001 - 9 B 90.01 -), wonach Streitigkeiten betreffend Elternbeiträge nach § 17 GTK dem Abgabenrecht zuzurechnen sind und nicht dem Sachgebiet der Jugendhilfe, für das § 188 Satz 2 VwGO Gerichtskostenfreiheit gewährt.

    Der Senat hat Verfahren der vorliegenden Art in ständiger Rechtsprechung zum Sachgebiet der Jugendhilfe (§ 188 Satz 1 VwGO) gerechnet, für die Gerichtskostenfreiheit besteht (§ 188 Satz 2 VwGO) (z.B. Urteil vom 11.9.2001 - 16 A 1260/99 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2002 - 16 B 1212/02

    Zugehörigkeit eines Verfahrens zum Sachgebiet der Jugendhilfe

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2002 - 16 B 2228/02
    An dieser Rechtsprechung hält der Senat zur Wahrung der Einheit der Rechtsprechung nicht mehr fest (vgl. Beschluss vom 2.8.2002 - 16 B 1212/02 -).
  • VG Saarlouis, 12.05.2017 - 3 K 369/16

    Erlass des Kostenbeitrags für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege;

    Nach § 188 S. 2, Halbsatz 1 VwGO besteht Gerichtskostenfreiheit(Vgl. z.B. OVG Lüneburg, U. v. 27.01.2017, 4 LC 115/15, juris; a.A. mit dem Argument, dass Verfahren, in denen es um die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagespflege gehe, nicht der Gerichtskostenfreiheit unterfielen, weil die Kostenbeiträge als auf § 90 SGB VIII beruhende sozialrechtliche Abgaben eigener Art dem Abgabenrecht und nicht dem Sachgebiet der Jugendhilfe, für das § 188 Satz 2 VwGO Gerichtskostenfreiheit gewähre, zuzurechnen seien: OVG NRW, Beschluss vom 16. Oktober 2015 - 12 E 157/15 -, juris; Beschlüsse vom 15.11.2002 - 16 B 2228/02 -, juris, vom 16. Februar 2006 - 12 A 3680/05 -, juris, und vom 24. Oktober 2013 - 12 E 1051/13 -, juris.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2004 - 3 M 269/03

    Elternbeiträge, Benutzungsgebühren, Rechtsschutz, vorläufiger, Nacherhebung,

    Die Regelung erfasst daher auch Streitigkeiten über Elternbeiträge gem. § 90 SGB VIII, obgleich insoweit ein Überschneidungsbereich zum Abgabenrecht vorliegt (im Ergebnis ebenso OVG Rh.-Pf., Urteil vom 16.05.2000 - 12 A 11586/99 -, Juris; OVG NW, Urteil vom 28.03.2001 - 16 A 4212/00 -, juris; Happ, in: Eyermann, a.a.O.; a.A. OVG NW, Beschluss vom 15.11.2002 -16 B 2228/02 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2005 - 12 A 4393/03

    Berücksichtigung des Jahreseinkommens der Eltern im Rahmen der Erhebung eines

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. November 2002 - 16 B 2228/02 -, NVwZ-RR 2003, 607.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.03.2003 - 8 S 393/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8723
VGH Baden-Württemberg, 06.03.2003 - 8 S 393/03 (https://dejure.org/2003,8723)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.03.2003 - 8 S 393/03 (https://dejure.org/2003,8723)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. März 2003 - 8 S 393/03 (https://dejure.org/2003,8723)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,8723) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Richtigkeitszweifel wegen Rechtsänderung während des Zulassungsverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Während des Verfahrens auf Zulassung der Berufung eingetretene Rechtsänderungen; Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils; Planung eines Sondergebiets für Windkraftanlagen mit dem Ziel, an anderen Stellen die Errichtung solcher Anlagen auszuschließen; ...

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Rechtsmittel, Rücknahme Rechtsmittel, Zulassungsantrag: Berufungszulassung; Ernstliche Zweifel; Rechtsänderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 607
  • VBlBW 2003, 404
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2003 - 8 S 393/03
    Denn ebenso wie "nachgewachsene" entscheidungserhebliche Tatsachen Zweifel an der Richtigkeit einer erstinstanzlichen Entscheidung begründen oder zerstreuen können (BVerwG, Beschluss vom 14.6.2002 - 7 AV 1.02 - DÖV 2003, 124; Beschlüsse des Senats vom 5.3.2002 - 8 S 156/02 - VBlBW 2002, 528 und vom 12.2.2003 - 8 S 2828/02 - m.w.N.), können auch während des Verfahrens auf Zulassung der Berufung eingetretene Rechtsänderungen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils in Frage stellen oder bestätigen.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2002 - 8 S 156/02

    Neue Umstände als Zulassungsgrund der ernstlichen Richtigkeitszweifel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2003 - 8 S 393/03
    Denn ebenso wie "nachgewachsene" entscheidungserhebliche Tatsachen Zweifel an der Richtigkeit einer erstinstanzlichen Entscheidung begründen oder zerstreuen können (BVerwG, Beschluss vom 14.6.2002 - 7 AV 1.02 - DÖV 2003, 124; Beschlüsse des Senats vom 5.3.2002 - 8 S 156/02 - VBlBW 2002, 528 und vom 12.2.2003 - 8 S 2828/02 - m.w.N.), können auch während des Verfahrens auf Zulassung der Berufung eingetretene Rechtsänderungen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils in Frage stellen oder bestätigen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2003 - 8 S 2828/02

    Richtigkeitszweifel entschärfende neue Umstände; Vorrangentscheidung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2003 - 8 S 393/03
    Denn ebenso wie "nachgewachsene" entscheidungserhebliche Tatsachen Zweifel an der Richtigkeit einer erstinstanzlichen Entscheidung begründen oder zerstreuen können (BVerwG, Beschluss vom 14.6.2002 - 7 AV 1.02 - DÖV 2003, 124; Beschlüsse des Senats vom 5.3.2002 - 8 S 156/02 - VBlBW 2002, 528 und vom 12.2.2003 - 8 S 2828/02 - m.w.N.), können auch während des Verfahrens auf Zulassung der Berufung eingetretene Rechtsänderungen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils in Frage stellen oder bestätigen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 2 L 570/04

    Baugenehmigung für Windenergieanlagen

    Ebenso wie "nachgewachsene" entscheidungserhebliche Tatsachen Zweifel an der Richtigkeit einer erstinstanzlichen Entscheidung begründen oder zerstreuen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.06.2002 - 7 AV 1.02 -, DÖV 2003, 123; Beschl. d. Senats v. 19.09.2005 - 2 L 324/04 -), können auch während des Verfahrens auf Zulassung der Berufung eingetretene Rechtsänderungen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils in Frage stellen oder bestätigen (vgl. VGH BW, 06.03.2003 - 8 S 393/03 -, 2003, 607).

    Ebenso wie "nachgewachsene" entscheidungserhebliche Tatsachen Zweifel an der Richtigkeit einer erstinstanzlichen Entscheidung begründen oder zerstreuen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.06.2002 - 7 AV 1.02 -, DÖV 2003, 123; Beschl. d. Senats v. 19.09.2005 - 2 L 324/04 -), können auch während des Verfahrens auf Zulassung der Berufung eingetretene Rechtsänderungen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils in Frage stellen oder bestätigen (vgl. VGH BW, 06.03.2003 - 8 S 393/03 -, 2003, 607).

    Denn es kommt im Rahmen des Zulassungsgrunds nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht darauf an, ob schon bei Ergehen der erstinstanzlichen Entscheidung Zweifel an deren Richtigkeit angebracht gewesen wären, sondern darauf, ob sie im Zeitpunkt der Entscheidung über den Zulassungsantrag objektiv bestehen (VGH BW, Beschl. v. 06.03.2003, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2005 - 13 S 2155/04

    Neues Recht des Zuwanderungsgesetzes im Verfahren der Berufungszulassung

    Die Einbeziehung der neuen Rechtslage in das Berufungszulassungsverfahren ist damit in solchen Fällen nur dann möglich, wenn der Antragsteller "mit Blick auf eine bevorstehende Änderung der Rechtslage vor Ablauf der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils dargelegt" hat (BVerwG, a.a.O., vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.12.2004 - 11 S 1369/04 - unklar insofern - ohne Hinweis auf die Darlegungspflicht - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6.3.2003 - 8 S 393/03 -, VBlBW 2003, 404).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2004 - 13 S 268/04

    Keine Befristung der Ausweisungsverfügung bei Zweifeln an der Redlichkeit des

    Soweit er darauf hinweist, nach der gerichtlichen Entscheidung sei eine relevante Sachverhaltsänderung eingetreten, ergibt sich dies aus folgenden Gründen: Selbst wenn man zu Gunsten des Klägers davon ausgeht, dass eine nachträgliche Sachverhaltsänderung zur Begründung von ernstlichen Zweifeln i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO in das Zulassungsverfahren eingebracht werden kann (str.; vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5.03.2002 - 8 S 156/02 -, VBlBW 2003, S. 528 m.w.N; Beschluss vom 06.03.2003 - 8 S 393/03 -, NVwZ-RR 2003, S. 607 und OVG Münster, Beschluss vom 6.2.2002 - 3 A 3297/99 -, NVwZ 2002, S. 877), stellt die von dem Kläger vorgetragene Sachverhaltsänderung - Erkrankung seiner Ehefrau - gleichwohl die Richtigkeit des Ergebnisses der angefochtenen Entscheidung nicht schlüssig in Frage.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2005 - 11 S 2713/04

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für einen pakistanischen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2003 - 2 LA 44/03
    Daher können nicht nur neue entscheidungserhebliche Tatsachen Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung begründen oder zerstreuen (BVerwG, Beschl. v. 14.06.2002, aaO), sondern auch während des Verfahrens auf Zulassung der Berufung eingetretene Rechtsänderungen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils in Frage stellen oder bestätigen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 06.03.2003 - 8 S 393/03 -, NVwZ-RR 2003, 607).
  • VG Freiburg, 27.04.2004 - 5 K 1585/02

    Unvereinbarkeit von Windkraftanlagen mit dem konkreten Schutzzweck eines

    Diese Planänderung ist für die Begründetheit des Begehrens relevant, denn maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung ist derjenige der mündlichen Verhandlung (vgl. VGH Bad.-Württ, Urt.v. 12.05.2003 - 5 S 1657/01 - Urt. v. 06.03.2003 - 8 S 393/03 - Urt. v. 11.08.1997 - 5 S 3509/95 - VG Regensburg, Urt. v. 31.07.2001 - RN 6 K 00.1291 -, NuR 2002, 179).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 21.11.2002 - 9 E 1317/02 (V)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23779
VG Frankfurt/Main, 21.11.2002 - 9 E 1317/02 (V) (https://dejure.org/2002,23779)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.11.2002 - 9 E 1317/02 (V) (https://dejure.org/2002,23779)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. November 2002 - 9 E 1317/02 (V) (https://dejure.org/2002,23779)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,23779) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Interesses eines Beteiligten an der Nichterteilung einer Auskunft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 607
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.06.2000 - XII ZB 12/97

    Wert der Beschwer bei Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.11.2002 - 9 E 1317/02
    Der Bundesgerichtshof hat die vom OVG Mecklenburg-Vorpommern zugrunde gelegte Auffassung erst jüngst mit Beschluss vom 21. Juni 2000 (XII ZB 12/97 - NJW 2000, 3073, 3074) bekräftigt, und zwar am Beispiel der Beurteilung eines Beschwerdewertes für diejenige Partei, die sich gegen eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung wendet.
  • BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvR 2726/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Wertbemessung des Beschwerdegegenstandes bei

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.11.2002 - 9 E 1317/02
    Die 2. Kammer des 2. Senats des BVerfG hat mit Beschluss vom 13. Februar 1997 (2 BvR 2726/93 - NJW 1997, 2229 f.) diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die bereits seit längerem besteht und im Jahr 2000 lediglich bekräftigt wurde, als verfassungsrechtlich nicht zu beanstandend eingestuft.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2000 - 2 O 31/00

    Streitwert, Auskunft

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.11.2002 - 9 E 1317/02
    Die Beklagte hat sich zutreffend von den Ausführungen im Beschluss des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 21. September 2000 (2 O 31/00 - NVwZ-RR 2001, 279) leiten lassen, wobei diese Ausführungen wiederum an die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Beurteilung des Interesses ausgeht, eine verlangte Auskunft nicht zu erteilen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht